Ronald KoberRechtsanwalt |
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KostenhinweiseDa denkt man sofort: "Hier ist guter Rat teuer !" - Oft stimmt das aber so nicht: Dabei ist stets der Wert der Angelegenheit maßgebend. Normalerweise ist der Arbeitsaufwand egal. In Einzelfällen besteht jedoch die Möglichkeit, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Dies ist aber nur zulässig, wenn die gesetzlich anfallenden Gebühren dadurch nicht unterschritten werden. Vereinzelt kann es aber zu Diskrepanzen zwischen dem persönlichen Empfinden des Mandanten und dem gesetzlichen Gebührenanspruch kommen, wenn z. B. die außergerichtliche Abwehr einer unbegründeten Forderung von 20.000 EUR mit 1068,60 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu Buche schlägt. Andererseits kommt sich auch der Rechtsanwalt ein wenig billig
vor, wenn er eine Nebenkostenabrechnung nebst Nachforderung von unter
500 EUR überprüfen soll, dazu unzählige Rechnungen anfordert,
diese durchsieht und am Ende lediglich eine Beratungsgebühr von knapp
50 EUR inkl. Ust. in Rechnung stellen kann. Zum 1.1.2025 erhöhen sich
die Gebühren aber etwas:
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