Ronald Kober

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Kostenhinweise

Da denkt man sofort: "Hier ist guter Rat teuer !" -  Oft stimmt das aber so nicht:
Die Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (kurz: RVG).

Dabei ist stets der Wert der Angelegenheit maßgebend.
Bei einem Streit um das liebe Geld ist die Berechnungsgrundlage dementsprechend leichter festzustellen als in anderen Bereichen.

Normalerweise ist der Arbeitsaufwand egal. In Einzelfällen besteht jedoch die Möglichkeit, ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Dies ist aber nur zulässig, wenn die gesetzlich anfallenden Gebühren dadurch nicht unterschritten werden.

Vereinzelt kann es aber zu Diskrepanzen zwischen dem persönlichen Empfinden des Mandanten und dem gesetzlichen Gebührenanspruch kommen, wenn z. B. die außergerichtliche Abwehr einer unbegründeten Forderung von 20.000 EUR mit 1068,60 EUR zzgl. Umsatzsteuer zu Buche schlägt.

Andererseits kommt sich auch der Rechtsanwalt ein wenig billig vor, wenn er eine Nebenkostenabrechnung nebst Nachforderung von unter 500 EUR überprüfen soll, dazu unzählige  Rechnungen anfordert, diese durchsieht und am Ende lediglich eine Beratungsgebühr von knapp 50 EUR inkl. Ust. in Rechnung stellen kann. Zum 1.1.2025 erhöhen sich die Gebühren aber etwas:

Wert
0,3 Geb. (2024)
0,3 Geb. (2025)
1 Geb. (2024
1 Geb. (2025)
2024: 1,3
500
15
15,45
49
51,50
63,7
1000
26,4
27,90
88
93
114,4
3000
66,6
70,50
222
235
288,60
5000
100,2
106,35
334
354,50
434,20
10000
167,4
195,60
614
652
798,20
13000
199,8
212,10
666
707
865,80
16000
215,4
228,60
718
762
933,40
22000
246,6
261,60
822
872
1068,60
25000
262,20
278,10
874
927
1136,20

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